Welchen Entgeltbestandteil möchten Sie überprüfen?
Anforderungsbezogenes Grundentgelt
Das anforderungsbezogene Grundentgelt für eine Arbeit hängt von den mit ihr verbundenen Aufgaben und Rahmenbedingungen ab. Aus diesen Anforderungen einer Tätigkeit ergibt sich dann die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe. Nicht zum anforderungsbezogenen Grundentgelt zählen Stufensteigerungen, da diese in der Regel auf Erfahrungszeiten in der Tätigkeit beruhen und gesondert geprüft werden müssen. Beim anforderungsbezogenen Grundentgelt muss gewährleistet sein, dass gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit gezahlt wird.
1. Gleiche Arbeit: Identische oder zumindest gleichartige Tätigkeit; Aufgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen sind weitgehend ähnlich.
2. Gleichwertige Arbeit: Äußerlich verschiedenartige Tätigkeiten, jedoch im Hinblick auf die mit ihnen verbundenen Anforderungen von gleichem Wert.
Gegen das Konzept der Gleichwertigkeit wird mitunter eingewendet, es dürften nicht „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden. Jedoch enthält jeder Entgelttarifvertrag solche Gleichwertigkeitsaussagen, wenn zwei verschiedenartige Tätigkeiten derselben Entgeltgruppe zugeordnet werden.
Je nachdem, ob Sie die Entgelte für gleiche oder gleichwertige Arbeit in Ihrem Unternehmen auf Benachteiligung überprüfen möchten, bietet eg-check.de eigene Vorgehensweisen an:
Prüffrage 1: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit?
Ein Verstoß gegen das Prinzip "Gleiche Arbeit, gleiches Entgelt" kann vorliegen, wenn
- Frauen korrekt nach Tarifvertrag eingruppiert sind, Männer mit gleicher Tätigkeit jedoch eine Gruppe höher
- eine Nachfolgerin auf einer Stelle ein niedrigeres Grundentgelt als ihr Vorgänger erhält
- einzelne Männer individuelle Zulagen erhalten, Frauen bei gleicher Tätigkeit jedoch nicht
- bei Frauen das Tarifentgelt (zunächst) unterschritten wird, während Männer sofort das volle Grundentgelt erhalten
Prüfinstrument
Ob in Ihrem Unternehmen für gleiche Arbeit auch gleiches Entgelt gezahlt wird, können Sie mit Hilfe einer Statistik überprüfen. Tragen Sie Ihre Entgeltdaten dafür in den Excel-Musterbogen für Statistiken ein. Beim Ausfüllen und Auswerten der Tabellen hilft Ihnen das Anwendungsbeispiel.
Musterbögen für das anforderungsbezogene Grundentgelt herunterladen (zip)
Anwendungsbeispiel für
Ungleiches Entgelt bei gleicher Arbeit gerechtfertigt?
Bei der Prüfung des anforderungsbezogenen Grundentgelts in Ihrem Unternehmen werden Sie möglicherweise auf Argumente stoßen, die eine unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit rechtfertigen sollen. Folgende Gründe sind dabei nach rechtlichen Maßstäben NICHT zulässig:
- "Sie ist noch nicht so lange im Betrieb."
- "Sie ist jünger."
- "Sie hat nicht mehr gefordert."
- "Sie hat eine kürzere Ausbildung."
- "Sie ist noch nicht so lange erwerbstätig."
- "Sie arbeitet nicht so häufig länger."
- "Sie hat keine Familie zu versorgen."
- "Sie leistet weniger."
Prüffrage 2: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit?
Ein Verstoß gegen das Prinzip "Gleichwertige Arbeit, gleiches Entgelt" kann in folgenden Fällen vorliegen:
- Anforderungen an frauendominierte Tätigkeiten werden nicht bewertet, z.B. Körperkraft bei Pflegepersonal oder soziale Kompetenz
- Tätigkeiten werden nach diskriminierungsanfälligen Kriterien bewertet, die Frauen aufgrund familiärer Rollenverteilung oder Körperkraft schlechter erfüllen können als Männer, z.B. persönliche Erwerbserfahrung
- Kriterien sind nicht geschlechtsneutral definiert, z.B. Verantwortung wird nur als Führungs- oder Finanzverantwortung interpretiert, nicht auch als Verantwortung für Menschen
- Kriterien werden unter verschiedenen Bezeichnungen doppelt bewertet und begünstigen männerdominierte Gruppen (z.B. Verantwortung und Selbstständigkeit)
- Frauendominierte kaufmännische Tätigkeiten werden geringer vergütet als männerdominierte technische oder gewerbliche Tätigkeiten mit gleichem Anforderungsniveau
- Einfache Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, erfahren eine Absenkung auf ein niedrigeres Entgeltniveau als gleichwertige männerdominierte Tätigkeiten.
Prüfinstrumente auswählen
Ob in Ihrem Unternehmen gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird, können Sie mit Hilfe von Statistiken, Paarvergleichen und Regelungschecks überprüfen.
Die Statistik liefert Ihnen erste Hinweise auf mögliche Benachteiligungen bei der Eingruppierung.
Diesen Hinweisen können Sie dann mit Hilfe von zwei verschiedenen Paarvergleichen nachgehen. Interessiert Sie die Frage, ob die aktuelle Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten korrekt ist, sollten Sie den Paarvergleich zum Ist-Zustand wählen. Der Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten kann zum Einsatz kommen, wenn Sie nachprüfen wollen, ob unterschiedliche Tätigkeiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichwertig sind und deshalb gleich bezahlt werden müssen.
Ob die bei Ihnen geltenden tariflichen oder betrieblichen Regelungen diskriminierungsanfällig sind, können Sie mit Hilfe des Regelungs-Checks feststellen.
Daten aus Ihrem Unternehmen können Sie in bereits vorbereitete Excel-Musterbögen für Statistiken, Paarvergleiche und Regelungs-Checks eintragen. Beim Regelungs-Check ergibt sich die Auswertung aus den kurzen erläuternden Texten im Fragebogen. Beim Ausfüllen und Auswerten der Statistik- und Paarvergleichstabellen helfen die Anwendungsbeispiele.
Musterbögen für das anforderungsbezogene Grundentgelt herunterladen (zip)
Anwendungsbeispiel für
Ungleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit gerechtfertigt?
Bei der Prüfung des anforderungsbezogenen Grundentgelts in Ihrem Unternehmen werden Sie möglicherweise auf Argumente stoßen, die eine unterschiedliche Bezahlung für gleichwertige Arbeit rechtfertigen sollen. Folgende Gründe sind dabei nach rechtlichen Maßstäben NICHT zulässig:
- „Neue, niedrigere (Frauen-) Lohngruppen schützen vor Auslagerung.“
- „Der Betrieb muss Kosten sparen.“
- „Letztlich bestimmt der Arbeitsmarkt die Löhne.“
- „Die ungleiche Bezahlung ist Ergebnis von Tarifverhandlungen.“
- „Bei uns gelten unterschiedliche Tarifverträge.“


