Welchen Entgeltbestandteil möchten Sie überprüfen?
Leistungsvergütungen
Prüffrage
Wird eine gleiche oder gleichwertige Leistung von Frauen und Männern in Ihrem Unternehmen gleich bewertet und gleich bezahlt?
Anzeichen für Entgeltdiskriminierung:
- Bei der Einstellung einer Frau wird eine geringere Leistungsfähigkeit angenommen als bei ihren männlichen Kollegen und eine geringere Leistungszulage vereinbart.
- Bestimmte weiblich dominierte Beschäftigtengruppen nehmen nicht am System der Leistungsbezahlung teil.
- Es gibt diskriminierungsanfällige Leistungskriterien, die Frauen aufgrund ihrer Rolle in der Familie oder physischer Bedingungen nicht im selben Maße erfüllen können wie Männer, z.B. zeitliche Flexibilität.
- Was eine honorierenswerte Leistung darstellt, ist nicht konkret geregelt, sondern bleibt der Führungskraft überlassen.
- Unterschiedliche Leistungsmaßstäbe für Frauen und Männer, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftige
- Verfahren zur Leistungsbewertung ermöglichen die Vergabe nach leistungsfremden Faktoren
Prüfinstrumente auswählen
Ob in Ihrem Unternehmen gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird, können Sie mit Hilfe von Statistiken, Paarvergleichen und Regelungschecks überprüfen.
Die Statistik liefert Ihnen erste Hinweise auf mögliche Benachteiligungen bei der Vergütung von Leistungen. Bei einem konkreten Diskriminierungsverdacht helfen Paarvergleiche, mögliche Ungleichbehandlungen aufzudecken. Soll die tarifliche oder betriebliche Regelung zur Leistungsvergütung einer Diskriminierungsprüfung unterworfen werden, steht Ihnen der Regelungs-Check zur Verfügung.
Daten aus Ihrem Unternehmen können Sie in bereits vorbereitete Excel-Musterbögen für Statistiken, Paarvergleiche und Regelungs-Checks eintragen. Bei den Regelungs-Checks ergibt sich die Auswertung aus den kurzen erläuternden Texten im Fragebogen. Beim Ausfüllen und Auswerten der Statistik- und Paarvergleichstabellen helfen die Anwendungsbeispiele.
Anwendungsbeispiele für
Ungleiches Entgelt bei gleicher Leistung gerechtfertigt?
Bei der Prüfung der Leistungsvergütung in Ihrem Unternehmen werden Sie möglicherweise auf Argumente stoßen, die eine unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen sollen. Folgende Gründe sind dabei nach rechtlichen Maßstäben NICHT zulässig:
- „Vorgesetzte bringen einfach bessere Leistungen als ihre Mitarbeiterinnen.“
- „Der ist doch so niedrig eingruppiert. Er braucht einfach eine Leistungsprämie, um seine Familie zu ernähren.“
- „Sein Arbeitsplatz ist so wichtig für das Unternehmen. Seine Leistung ist deshalb einfach mehr wert.“
- „Ich gebe die Leistungsprämie lieber den Männern, denn die beschweren sich, wenn sie nichts bekommen. Die Frauen halten eher still.“
- „Die Teilzeitkraft ist doch nie da, wenn man sie braucht. Ihre Leistung ist einfach schlechter.“
- „Wir haben das Küchenpersonal von der Leistungsver-gütung ausgeschlossen, um den Essensgeldzuschuss zu sichern.“
- „Das sind doch unsere Leute! Ihnen steht mehr Leistungsentgelt zu.“


