Statistik zu Stufensteigerungen beim Grundentgelt
Wenn Sie die Stufensteigerungen beim Grundentgelt auf Diskriminierung mittels einer Statistik überprüfen möchten, benötigen Sie folgende Daten der Beschäftigten Ihres Unternehmens/einer Abteilung:
- Zahl der Beschäftigten, differenziert nach Geschlecht
- jeweiliges Eintrittsdatum
- Erfahrungsjahre in der konkreten Tätigkeit, untergliedert nach Jahren in und außerhalb des Betriebs
- Entgeltgruppe bei Eintritt in den Betrieb
- Soll-Einstufung gemäß betrieblicher Regelungen oder Tarifvertrag zum Zeitpunkt der Überprüfung
- Ist-Einstufung
Anwendungsbeispiel
In einem Unternehmen gilt die nachfolgend abgebildete Einstufungsregelung: Die Beschäftigten werden in die Grundstufe 1 eingestuft, wenn sie keine Erfahrung in der Ausübung der konkreten Tätigkeit haben. Danach steigt das Entgelt im Abstand von zwei Jahren um je eine Stufe. Haben sie dieselbe Tätigkeit bereits bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, müssen diese Erfahrungszeiten berücksichtigt werden.

Die folgende Statistik stellt beispielhaft die Einstufung von zwei männlichen und einer weiblichen Beschäftigten in diesem Unternehmen dar, die als IT-Techniker/in arbeiten.

Die Statistik zeigt:
- Der Beschäftigte Nr. 01 war bei Eintritt in den Betrieb Berufsanfänger und wurde demzufolge in die Grundstufe seiner Entgeltgruppe (VIII/1) eingestuft. Seit seinem Eintritt sind zwei Jahre vergangen. Er hätte nach zwei Jahren Berufserfahrung in die Stufe 2 eingestuft werden müssen, hat jedoch bereits vorzeitig die Stufe 3 erhalten.
- Der Beschäftigte Nr. 02 übt seine Tätigkeit seit drei Jahren im Betrieb aus. Vorher hat er diese Tätigkeit zwei Jahre bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt. Diese Tätigkeitsjahre wurden ihm anerkannt. Er wurde beim Eintritt zunächst korrekt in die Stufe 2, nach weiteren zwei Jahren in der Tätigkeit korrekt in die Stufe 3 eingestuft.
- Die Beschäftigte Nr. 03 arbeitet seit sechs Monaten im Betrieb. Sie hatte bereits fünf Jahre als IT-Technikerin bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet. Diese Erfahrung wurde ihr beim Betriebseintritt nicht angerechnet. Sie wurde wie eine Berufsanfängerin in die Grundstufe 1 eingruppiert.
Fälle, in denen denen es Abweichungen von der Soll-Einstufung gibt, sollten Sie näher zu prüfen. Mittels eines Paarvergleichs zwischen einer weiblichen und einem männlichen Beschäftigten können Sie transparent machen, wo die Ursachen der Ungleichbehandlung liegen und wie sie sich finanziell auswirken.
