Paarvergleich zur Stufensteigerung beim Grundentgelt
Der Paarvergleich bietet die Möglichkeit, Ungleichbehandlung auf der individuellen Ebene sichtbar zu machen. Für einen Paarvergleich können Sie eine Frau und einen Mann aus Ihrem Unternehmen auswählen, die eine gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben. Von diesen Personen benötigen sie folgende Daten:
- jeweilige Entgeltgruppe
- ihr Eintrittsjahr/Monat
- ihre Erfahrungsjahre in der Tätigkeit
- ihre Einstufung bei Eintritt (Entgeltgruppe, Stufe, Grundentgelt inkl. Stufensteigerung in €)
- ihre Ist-Einstufung im Monat der Überprüfung
- ihre Soll-Einstufung zum Zeitpunkt der Überprüfug gemäß Entgeltregelungen
Anwendungsbeispiel
In einem Unternehmen gilt die nachfolgend abgebildete Einstufungsregelung: Die Beschäftigten werden in die Grundstufe 1 eingestuft, wenn sie keine Erfahrung in der Ausübung der konkreten Tätigkeit haben. Danach steigt das Entgelt im Abstand von zwei Jahren um je eine Stufe. Haben sie dieselbe Tätigkeit bereits bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, sind diese Erfahrungszeiten zu berücksichtigen.

Für den Paarvergleich werden die weibliche Beschäftigte (Nr. 03) und der männliche Beschäftigte Nr. (02) herangezogen (siehe Anwendungsbeispiel Statistik). Die Vergleichspersonen haben eine gleich lange Erfahrung in der Tätigkeit, wenn Tätigkeitsjahre im Betrieb und bei anderen Arbeitgebern zusammengerechnet werden, nämlich fünf Jahre.

Der Paarvergleich zeigt jedoch, dass die Berufserfahrung bei vorherigen Arbeitgebern nur bei dem Mann (drei Jahre) korrekt angerechnet wurde, bei der Frau (fünf Jahre) hingegen gar nicht. Nach der geltenden Regelung hätte sie von Beginn an die Stufe 3 (3.970 €) erhalten müssen. Sie erhielt jedoch nur Stufe 1 (3.750 €). Der zu wenig gezahlte Betrag beträgt 220 € pro Monat. Bei einer Beschäftigung seit Januar 2010 sind ihr im Juni 2010 bereits 1.320 € zu wenig gezahlt worden.
