Statistiken für Leistungsvergütungen
- Anzahl der Beschäftigten, gesamt und untergegliedert nach Männern und Frauen, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Entgeltgruppen (zusammengefasst zu Gruppen)
- Anzahl der Empfänger/innen von Leistungsvergütung, ebenfalls untergliedert in die bereits genannten Gruppen
- durchschnittliche Höhe der gezahlten Leistungsvergütung, untergliedert in die bereits genannten Gruppen
Die Untergliederung nach Entgeltgruppen kann Ihnen Anhaltspunkte dafür liefern, ob untere Tarifgruppen (mit überwiegend weiblichen Beschäftigten) benachteiligt bzw. obere Tarifgruppen (mit überwiegend männlichen Beschäftigten) begünstigt wurden. Ebenso zeigt die Aufschlüsselung nach Betriebsbereichen, ob und wo ungleiche Verdienstchancen beim Leistungsentgelt bestehen.
Anwendungsbeispiel
In einem Unternehmen werden die folgenden Leistungsvergütungen an Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gezahlt:

Die Statistik veranschaulicht:
- 70% aller beschäftigten Männer, jedoch nur 50% aller beschäftigten Frauen erhielten eine Leistungsvergütung.
- 340 von 480 vollzeitbeschäftigten Männern erhielten eine Leistungsvergütung (70,8 %) von durchschnittlich 1.500 €. Bei den Frauen bekamen 160 von 220 Frauen eine Leistungsvergütung (72 %), im Durchschnitt betrug sie 1.200 €.
- Von den 700 Vollzeitkräften erhielten 500 (71 %) eine Leistungsvergütung, von den 300 Teilzeitkräften jedoch nur 100 (33,3 %).
- Von den 20 teilzeitbeschäftigten Männern erhielten 10 (50 %) eine Leistungsvergütung, von den 280 teilzeitbeschäftigten Frauen nur 90 (32 %).
- Weiteren Prüfbedarf gibt es bei der Höhe der Leistungsvergütungen bei den Teilzeitkräften: Hier schnitten die weiblichen Teilzeitkräfte mit 500 Euro schlechter ab als die männlichen.
Derart gravierende Unterschiede zwischen Frauen und Männern, Voll- und Teilzeitbeschäftigten beim den Leistungsvergütungen lassen sich nicht plausibel mit Unterschieden in der individuellen Leistung begründen, da unterstellt werden kann, dass Frauen im Durchschnitt nicht weniger leistungsfähig sind als Männer. Desgleichen dürften auch Teilzeitkräfte nicht durchschnittlich weniger leistungsfähig sein als Vollzeitkräfte. Insofern wäre hier eine Prüfung der Einzelfälle mit Hilfe eines Paarvergleichs erforderlich.
