Statistik zur Überstundenvergütung

Wenn Sie die Überstundenvergütung auf Diskriminierung mittels einer Statistik überprüfen möchten, benötigen Sie folgende Daten der Beschäftigten mit zusätzlichen Arbeitsstunden in Ihrem Unternehmen/einer Abteilung:

  • Entgeltgruppe
  • individuell vereinbarte Arbeitszeit
  • tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im Referenzzeitraum (Woche), gegliedert nach „innerhalb“ und „über“ die reguläre Voll-Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden
  • Vergütung insgesamt für die „innerhalb“ und „über“ die reguläre Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden 
  • zum Vergleich: Vergütung für eine reguläre Arbeitstunde eines Vollzeitbeschäftigten der Entgeltgruppe
  • Vergütung für eine Überstunde eines Vollzeitbeschäftigten (inkl. Zuschlag) der Entgeltgruppe 

Anwendungsbeispiel

In einem Unternehmen gilt die Regelung, dass die ersten zwei zusätzlichen Arbeitsstunden je Woche nicht als Mehrarbeit gelten und daher nicht vergütet werden. Die Regelung differenziert nicht nach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. Für Überstunden, die über die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten - hier 39 Stunden - hinaus geleistet werden, wird neben der Grundvergütung ein Zeitzuschlag von 30 Prozent gezahlt.

Die Statistik zeigt, wie die zusätzlichen Arbeitsstunden von zwei Teilzeitbeschäftigten vergütet werden, die der gleichen Entgeltgruppe V angehören. Das Monatsgrundentgelt dieser Entgeltgruppe beträgt 1.989 €, dies entspricht einem Stundensatz von 12,04 €. Dies ist auch der Stundensatz, den ein vollzeitbeschäftigter Kollege erhält. Für jede nach der Regelung zu honorierende zusätzliche Stunde wird eine Grundvergütung von 12,04 € gezahlt. Für jede Arbeitsstunde, die über die reguläre Arbeitszeit von 39 Stunden hinausgeht, wird ein Zuschlag von 30 Prozent – also 3,61 € – gezahlt.


Nach der Statistik

  • hat die erste weibliche Teilzeitbeschäftigte in der Referenzwoche zwei Stunden zusätzlich gearbeitet, insgesamt also 17 Stunden. Diese zwei Stunden werden nach der Regelung nicht vergütet. Es werden nur 15 Stunden bezahlt, dies entspricht 180,60 €. Im Vergleich dazu wurden dem männlichen Vollzeitbeschäftigten alle 17 Stunden, die er im Rahmen seiner Vollzeittätigkeit geleistet hat, mit 12,04 € bezahlt. Umgerechnet auf den Stundensatz erhielt die Teilzeitbeschäftigte für die 17 Stunden einen geringeren Stundensatz als der Mann, nämlich 10,62 € vergütet. Wäre sie behandelt worden wie der Vollzeitbeschäftigte, hätte sie für alle 17 Stunden einen Stundensatz von 12,04 erhalten müssen, nämlich 204,68 €
  • hat die zweite Teilzeitbeschäftigte fünf Stunden mehr gearbeitet, davon werden nur drei bezahlt. Für 23 Stunden beträgt die Vergütung 276,92 €. Umgerechnet auf den Stundensatz werden für 25 Stunden 11,08 € gezahlt. Wären ihr alle 25 Stunden mit 12,04 € vergütet worden – wie dem vollzeitbeschäftigten Mann – hätte sie 301 € erhalten.