Statistiken für Erschwerniszuschläge
Wenn Sie die Erschwerniszuschläge mittels einer Statistik auf Diskriminierung hin überprüfen möchten, benötigen Sie folgende Daten aus Ihrem Unternehmen/einer Abteilung:
- Zahl der Gesamtbeschäftigten, untergliedert nach Geschlecht
- Anzahl der gezahlten Erschwerniszuschläge an Frauen und Männer im Referenzzeitraum
- durchschnittliche Höhe der gezahlten Erschwerniszuschläge
Weitere Untergliederungen nach Unternehmensbereichen (z.B. Produktion und Verwaltung), Entgeltgruppen oder Teil- und Vollzeitbeschäftigten können zusätzliche Hinweise auf eine mögliche Ungleichbehandlung erbringen.
Anwendungsbeispiel
In einem Unternehmen werden bei Vorliegen von besonderen Erschwernissen Zuschläge gezahlt.

Die Statistik bietet drei Anhaltspunkte, die eine nähere Überprüfung der Erschwerniszuschläge erforderlich machen:
- In der Produktion erhalten ein Drittel der dort beschäftigten Frauen, aber 57 Prozent der beschäftigten Männer einen Erschwerniszuschlag. Dies könnte nur gerechtfertigt sein, wenn es in diesem Tätigkeitsbereich tatsächlich unterschiedliche Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Erschwernissen gibt.
- Die Erschwerniszuschläge, die an Männer ausbezahlt werden, sind um 50 Euro höher als die Zuschläge, die an Frauen gezahlt werden. Dies kann nur begründet sein, wenn die Erschwernisse unterschiedlich hoch sind.
- In der Verwaltung werden keine Erschwerniszuschläge gezahlt. Es müsste deshalb überprüft werden, ob es dort tatsächlich keine Arbeitsplätze mit besonderen Erschwernissen gibt. Solche besonderen Erschwernisse könnten z.B. im Bereich der Kantine oder bei Reinigungskräften vorliegen. Es könnte auch sein, dass die psychischen Belastungen in indirekten Unternehmensbereichen, z.B. durch hohen Zeit- oder Erfolgsdruck, oder durch andere besonders belastende Stressfaktoren im Bereich der Kundenbetreuung oder des telefonischen Kundenservice, nicht berücksichtigt wurden.
Weitere Anhaltspunkte könnten sich ergeben, wenn Sie in der Statistik in einem weiteren Schritt nach Entgeltgruppen oder Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten unterscheiden. Hinweisen auf Diskriminierung können Sie mit einem Paarvergleich nachgehen.
