Statistik für anforderungsbezogenes Grundentgelt bei gleicher Arbeit
Um zu prüfen, ob gleiches Entgelt für gleiche Arbeit bezahlt wird, benötigen Sie folgende Daten der Mitarbeiter Ihres Unternehmens/einer Abteilung:
- Auflistung der Stelleninhaber/innen, differenziert nach auszuübender Tätigkeit und Geschlecht, codiert mit Nummern
- jeweilige Entgeltgruppe, die für die Tätigkeit vorgesehen ist
- Grundentgelt, das den Regelungen zufolge zu zahlen wäre (Einstiegsgehalt ohne Stufensteigerungen)
- tatsächlich gezahltes Grundentgelt (ohne Stufensteigerungen, Leistungs-, Überstunden- oder Erschwernisvergütungen), bei Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeit hochgerechnet
Errechnet wird der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich gezahlten Grundentgelt und dem Grundentgelt, das die Regelung vorgibt.
Anwendungsbeispiel
In einem Unternehmen wird die Tätigkeit „Kaufmännische Assistenz“ von zwei Männern und fünf Frauen ausgeübt. Für diese Tätigkeit sieht der Tarifvertrag die Eingruppierung nach Entgeltgruppe IV vor. Das entsprechende Tarifentgelt (Grundstufe) beträgt 2.500 € im Monat. Der männliche kaufmännische Assistent Nr. 01 erhält 100 € mehr, Nr. 02 erhält 300 € mehr, während die Frauen bei gleicher Tätigkeit nur 2.500 € entsprechend der Regelung erhalten. Die Statistik erbringt erste Hinweise auf ungleiches Entgelt für gleiche Arbeit, denen auf der Einzelfallebene nachgegangen werden sollte.

Wenn Zweifel bestehen, ob die Tätigkeiten der Frauen und der Männer tatsächlich gleich sind, können Sie dies mit Hilfe einer Arbeitsbeschreibung überprüfen. Allein die Tatsache, dass zum Beispiel in einem Fall eine Portokasse zu führen ist oder im anderen Fall Post abzuholen und zu verteilen ist, dürfte nicht von Bedeutung sein. Zeigt sich dagegen, dass etwa eine kaufmännische Assistentin zusätzlich die Arbeit von mehreren Bürokräften im Sekretariat koordiniert, über wichtige rechtliche Fristen wacht oder überwiegend fremdsprachliche Korrespondenz führt, könnte dies zu einem höheren Anforderungsniveau dieser Tätigkeit führen.
Um die aktuelle Bewertung identischer oder gleichartiger Tätigkeiten zu überprüfen,kann das Instrument "Paarvergleich zum anforderungsbezogenen Grundentgelt - Bewertung -Ist" verwendet werden. Soll zur Sicherheit geprüft werden, ob die kaufmännischen Assistenztätigkeiten tatsächlich gleichwertig sind, kann der Paarvergleich zur Feststellung von Gleichwertigkeit genutzt werden.
