Statistik für anforderungsbezogenes Grundentgelt bei gleichwertiger Arbeit
Um zu prüfen, ob gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit bezahlt wird, benötigen Sie folgende Daten aus Ihrem Unternehmen:
- Auflistung der zu prüfenden Stelleninhaber/innen, differenziert nach auszuübender Tätigkeit und Geschlecht
- jeweilige Entgeltgruppe, die für die Tätigkeit vorgesehen ist
- Grundentgelt, das den Regelungen zufolge für den Überprüfungsmonat zu zahlen wäre (Einstiegsgehalt ohne Stufensteigerungen)
- tatsächlich gezahltes Grundentgelt (ohne Stufensteigerungen, Leistungs-, Überstunden- oder Erschwernisvergütungen), bei Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeit hochgerechnet
Anwendungsbeispiel
In einem Unternehmen wird die Tätigkeit „Leitung der Küche“ von einer Frau, die Tätigkeit „Leiter der Werkstatt“ von einem Mann ausgeübt. Die Tätigkeit der Frau ist niedriger eingruppiert und bezahlt als die Tätigkeit des Mannes.

Gibt es einen Anfangsverdacht, dass die Tätigkeit der Küchenleiterin unterbewertet ist, sollte die Bewertung der Tätigkeiten näher überprüft werden. Zur Klärung der ungleichen Entgelte können zwei unterschiedliche Paarvergleiche beitragen.
Der "Paarvergleich zum anforderungsbezogenen Grundentgelt - Bewertung-Ist" bildet die aktuelle Bewertung der Tätigkeiten ab. Der "Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit - Bewertung-Soll" dient der Prüfung, ob beide Tätigkeiten gleichwertig sind.