Überstundenvergütung
Zu diesem Entgeltbestandteil gibt es eine Statistik, einen Regelungs-Check und den Paarvergleich Überstundenvergütung.
Prüffrage:
Erhalten Frauen und Männer mit gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten für die gleiche Anzahl von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden die gleiche Vergütung?
Folgende Anzeichen für eine Entgeltdiskriminierung können vorliegen:
- Mehrarbeitsstunden (von Teilzeitbeschäftigten) werden erst ab einer bestimmten Stundenanzahl vergütet.
- Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten wird zu einem geringeren Stundensatz vergütet als die von Vollzeitbeschäftigten.
- Für weiblich dominierte Tätigkeitsbereiche werden geringere Überstundenzuschläge gezahlt als für männlich dominierte.
- Bis zur regulären Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten werden Teilzeitbeschäftigten keine Überstundenzuschläge gezahlt.